Spielzeug bedrucken mit Marabu-Farbserien

Spielzeug
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Information über die Bedruckung von Spielzeug

Geeignete Marabu-Farbserien

Jedes Produkt, welches auf den Markt gebracht wird, muss verschiedene gesetzliche Auflagen erfüllen.
Für Spielzeuge gelten besonders hohe Sicherheitsanforderungen.

 

Fast alle Marabu-Farbserien entsprechen den für Druckfarben relevanten Anforderungen, die
die „Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug (2009/48/EG)“ vorgibt, und die z. B. über die DIN Normen-Reihe EN 71
(z. B. EN 71-3) konkretisiert werden. Das heißt aber nicht automatisch, dass sie auch für die Bedruckung von
Spielzeug verwendet werden dürfen. Neben diesen Hauptanforderungen gibt es noch weitere allgemeine,
oder nach Art des Spielzeugs auch spezielle, gesetzliche Vorgaben, welche erfüllt werden müssen (z. B.
REACH Anhang XVII (z. B. PAKs) oder die RoHS-Anforderungen).

 

Auch wenn alle diese Vorgaben für das fertige Spielzeug gelten, muss die dafür verwendete Druckfarbe
diverse Anforderungen erfüllen, damit der Spielzeughersteller ein konformes Spielzeug herstellen kann.
Marabu als Hersteller von qualitativ hochwertigen Druckfarben ist sich seiner Verantwortung für Mensch und
Umwelt bewusst, besonders in diesem sensiblen Bereich. Folgende Marabu-Farbserien können wir –
abgesehen von ihrer technischen Eignung – unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben zur
Bedruckung von Spielzeug empfehlen:

 

Übersicht

Libra Gloss LIG* • Mara® Glass MGO  • Tampa® RotaSpeed TPHF Ultra Graph UVAR*
• Maqua® Color MAC  • Mara® Star SR* Tampa® Tech TPT* Ultra Pack UVFP
• Maqua® Color MAF Tampa® Glass TPGL* Tampa® Tex TPX Ultra Pack UVK+*
Mara® Flex FX* Tampa® Plus TPL Ultra Pack UVC*

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Bei der Auswahl der Rohstoffe für die Formulierung der Basistöne der o. g. Farbserien werden keine für die
Bedruckung von Spielzeug reglementierten Stoffe verwendet (z. B. Schwermetalle gem. EN 71-3 oder PAKs gem.
REACH Anhang XVII) bzw. nur in solcher Menge und/oder Form, mit welcher die Grenzwerte eingehalten werden
können. (Aus verschiedenen Gründen gibt es bei den mit* gekennzeichneten Farbserien einzelne Ausnahmen; so
kann z. B. das Schwarzpigment PAK-haltig sein. Hier sind wir Ihnen gerne bei der Auswahl der richtigen Produkte
bzw. Alternativen behilflich!)

Zur Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte finden an ausgewählten Produkten kontinuierlich stichprobenartige Untersuchungen
statt. Diese Information ist jedoch keine Eigenschaftszusicherung für das bedruckte Endprodukt. Aufgrund der zum Teil sehr niedrigen
Grenzwerte der reglementierten Stoffe, die im Bereich von Spurenverunreinigungen liegen, ist eine Gewährleistung der Einhaltung
dieser Werte ohne Analyse des bedruckten Endprodukts nicht möglich. Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
bei einem Spielzeug ist der Spielzeughersteller.

 

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