Marabu: Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug, Update: 4.2.2016

Am 20.07.2013 lief die Übergangsfrist zur Einhaltung der chemischen Anforderungen der neuen EU-Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug ab. Die Spielzeugrichtlinie regelt die Vermarktung von in der EU hergestelltem oder in die EU importiertem Spielzeug und zielt darauf ab, das Sicherheitsniveau zu harmonisieren. Im Rahmen der neuen Richtlinie soll der Schutz von Verbrauchern, insbesondere von Kindern unter 14 Jahren, verbessert werden. Dazu wurde u. a. der Gehalt an bestimmten Stoffen begrenzt und neue Grenzwerte festgelegt. Von bisher neun reglementierten Schwermetallen wurde die Liste auf 19 erweitert.

Marabu als Hersteller von qualitativ hochwertigen Druckfarben ist sich seiner Verantwortung für Mensch und Umwelt bewusst und versichert, dass alle Produkte mit der höchstmöglichen Verbrauchersicherheit hergestellt werden. Die vorgegebene Einhaltung der Spielzeugrichtlinie ist für Marabu keine Verpflichtung, sondern viel mehr Selbstverständlichkeit (Hier finden Sie mehr Informationen über die Marabu Umweltphilosophie). Marabu bestätigt, dass die nachfolgend genannten Farbserien entsprechend der EN 71/3 von 2013 auf die Einhaltung der neuen Richtlinie 2009/48/EG vom renommierten SGS Institut Fresenius GmbH getestet wurden und alle Anforderungen erfüllen:

 

  • Glasfarbe GL
  • Mara® Speed SL
  • Tampa® RotaSpeed TPHF
  • Ultra Pack UVK+
  • Libra Gloss LIG
  • Mara® Star SR*
  • Tampa® RotaSpeed TPRS
  • UV-Glanzlack UVLG 7
  • Libra Print LIP
  • Mara® Switch MSW
  • Tampa® Star TPR
  • Ultra Graph UVAR
  • Mara® Pol PY
  • Tampa® Plus TPL
  •  Tampa® Tech TPT
  • Mara® Prop PP
  • Tampa® Pol TPY
  • Tampa® Tex TPX
  • Mara® Pur PU
  • Tampa® Pur TPU
  • Ultra Pack UVC

*SR außer Farbtöne 520 & 536

 

Anmerkung der „Europäischen Vereinigung der Lack-, Druckfarben- und Künstlerfarbenindustrie“ (CEPE): Die überarbeitete Ausgabe der EN 71/3 (Methoden zur Analytik) wurde vor kurzem veröffentlicht, um die Einhaltung der neuen gesetzlichen Grenzwerte (aus der Richtlinie 2009/48/EG) zu ermöglichen, obwohl bei den analytischen Methoden noch etliche Defizite vorhanden sind. Im Einzelnen sind dies die Bestimmungsmethoden von Cr(VI) und Organozinn-Verbindungen sowie die Reproduzierbarkeit der analytischen Methoden, die noch durch Ringversuche sichergestellt werden muss. Beim CEN TC 52 wurde zur Behebung dieser Mängel eine neue Arbeitsgruppe eingerichtet. Die dafür notwendigen Tests können bis zu 3 Jahre dauern. Während dieser Zeit können die Spielzeughersteller nur Ihr Bestes tun, um trotz dieser vorhandenen Einschränkungen die Konformität Ihrer Spielzeuge mit der Richtlinie 2009/48/EG nachzuweisen (Quelle: www.cepe.org)

Diese Information gründet sich auf die Analyse jeweils einer Batch und ist keine Eigenschaftszusicherung für das bedruckte Endprodukt. Aufgrund der zum Teil sehr niedrigen Grenzwerte der Spielzeugrichtlinie 2009/48 bzw. EN 71/3, die im Bereich von Spurenverunreinigungen liegen, ist eine Gewährleistung der Einhaltung dieser Werte ohne Analyse des bedruckten Endprodukts nicht möglich. Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei einem Spielzeug ist der Spielzeughersteller.